Aktion zur Kriegsdienstverweigerung in Kolumbien

Aktion zur Kriegsdienstverweigerung in Kolumbien

Kolumbien: Kriegsdienstverweigerer Jose Luis Peña verhaftet

Aufruf zu Protestschreiben

von War Resisters‘ International

(01.12.2010) Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Concienica (ACOOC) meldete, dass der Kriegsdienstverweigerer Jose Luis Peña vor Kurzem verhaftet wurde.

Jose Luis Peña Rueda war bereits am 17. Dezember 2009 bei einer Razzia in Bogotá inhaftiert und rekrutiert worden. Damals wurde er zur Infanterieeinheit Nr. 50 in Tolemaida gebracht. Sein Antrag, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, wurde ignoriert. Am 11. Januar 2010, nach Beendigung der Einweisung, erhielt er die Erlaubnis, für einige Zeit die Einheit zu verlassen. Er kehrte nicht wieder zur Einheit zurück.

Mit Unterstützung von ACOOC erklärte Jose Luis Peña seine Kriegsdienstverweigerung und eröffnete ein Verfahren, um eine Anerkennung zu erreichen.

Am 11. November 2010 wurde Jose Luis Peña erneut inhaftiert, diesmal von den Sicherheitskräften des Verwaltungsbezirkes. Am 15. November wurde er nach Leticia gebracht aufgrund einer Anweisung des Richters Nr. 10 des Militärgerichts der Infanterieeinheit Nr. 50.

Obwohl Jose Luis Peña formal aus dem Militär entlassen wurde und niemals eine offizielle Anklage erhalten hat, wird er weiter wegen Desertion in Haft gehalten. Am 17. November wurde er verhört und wieder zurück in die Haft in Leticia Amazonas gebracht.

Die Rekrutierung von Jose Luis Peña ist ungesetzlich sowohl nach kolumbianischen wie auch nach internationalem Recht:

1. Rekrutierung durch Razzia

Die Rekrutierung ist im kolumbianischen Gesetz Nr. 48 von 1993 geregelt. Es fordert, dass „der Militärstatus abgeklärt werden muss, wenn jemand 18 Jahre alt wird“ (Art. 14). Wer diesem nicht nachkommt, kann jedoch nach Art. 41 und 42 nur mit einer Geldstrafe belangt werden. Das Gesetz kennt keine Regelung, wonach in diesem Fall das normale Rekrutierungsverfahren nach Art 14-21 außer kraft gesetzt wird.

Ergänzend dazu erklärte die Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Verhaftung der Vereinten Nationen in ihrer Stellungnahme 8/2008 (Colombia), dass die Praxis, durch Razzien zu rekrutieren und die Rekrutierung von Kriegsdienstverweigerern eine Form der „willkürlichen Inhaftierung“ darstellt.

2. Kriegsdienstverweigerung

Am 14. Oktober 2009 entschied das Verfassungsgericht, dass es nach der kolumbianischen Verfassung ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Das Gericht betont, auch wenn es kein Ausführungsgesetz gäbe, könne es beantragt und der Schutz über eine sogenannte tutela hergestellt werden.

 

War Resisters’ International ruft zu Protestschreiben auf an Teniente Ana Rocio Gomez Romero. Eine Protest-eMail kann in spanisch geschickt werden über www.wri-irg.org/node/11762.

War Resisters’ International fordert zugleich die unverzügliche Freilassung von Jose Luis Peña Rueda.

War Resisters’ International: Colombia - Conscientious objector Jose Luis Peña Rueda detained for desertion. 01.12.2010. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2011

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