Türkei: Freikaufsregelung, Ausbürgerung, Ausmusterung und Asyl

Eine Übersicht

von Connection e.V.

(11.07.2019) Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, unterliegen der Wehrpflicht. Oft ist ihnen nicht bekannt, welche Möglichkeiten es gibt, sich der Ableistung des Militärdienstes zu entziehen. Nach der Gesetzesänderung am 26. Juni 2019 wollen wir hier den aktuellen Stand darstellen. (d. Red.)

Was ist die „Freikaufsregelung“?

Die „Freikaufsregelung“ bzw. Ableistung eines stark verkürzten Militärdienstes gegen die Zahlung eines Geldbetrages wird im neuen Rekrutierungsgesetz (Kanun 7179) für zwei Gruppen neu gefasst:

Artikel 9 definiert unter der Bezeichnung "Bezahlter Militärdienst" die Regelungen für türkische wehrpflichtige Staatsbürger, die in der Türkei leben

Artikel 39 definiert unter der Bezeichnung „Militärdienst mit Devisenzahlung“ (Dövizle Askerlik) Regelungen für türkische wehrpflichtige Staatsbürger, die auf Dauer im Ausland leben bzw. die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Die Möglichkeit des Freikaufs ist nicht wirklich neu: Die Wehrpflicht wurde im Osmanischen Reich zum ersten Mal 1842 eingeführt. Schon ab 1856 gab es eine „Freikaufsregelung“ für nichtmuslimische Untertanen im wehrpflichtigen Alter.

Freikaufsregelung in der Türkei

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder befristete Freikaufsregelungen für türkische Wehrpflichtige, die in der Türkei leben. Hintergrund waren vor allem die hohe Zahl der Wehrflüchtigen.1 Mit dem neuen Gesetz kann durch Zahlung von aktuell 31.000 (TL)2 die Länge des abzuleistenden Dienstes von sechs Monaten verkürzt werden. Nach Zahlung ist dann noch ein Militärdienst von einem Monat abzuleisten. Der Antrag kann unabhängig vom Alter gestellt werden. Militärdienstentzieher und Deserteure sind von der Regelung augeschlossen.3 Nähere Informationen dazu sind in Artikel 9 im Rekrutierungsgesetz selbst zu finden, im Generalanzeiger der Türkei: www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2019/06/20190626-1.htm.

Freikaufsregelung für Arbeitsemigranten und Doppelstaater

Die Freikaufsregelung für Arbeitsemigranten und Doppelstaater wurde mit dem neuen Gesetz ebenfalls neu gefasst. Sie gilt nun sowohl für türkische Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, wie auch für türkische Staatsbürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft.

Gründe für die schon bestehende „Freikaufsregelung“ für Abeitsemigranten waren vor allem:

  • Die reguläre Dauer des Militärdienstes (mindestens 8 Monate) gefährdete den Aufenthaltsstatus der im Ausland lebenden Arbeitsemigranten. Damit war auch ihre Beschäftigung bzw. ihr Berufsleben beeinträchtigt.
  • Die Arbeitsemigranten aus der Türkei sowie ihre Kinder leben ausschließlich in Industrieländern, die ein hohes Pro-Kopf-Einkommen aufweisen, das weit über das in der Türkei hinausgeht. So stellen die Beträge, die von diesen Menschen in ausländischer Währung eingetrieben werden, für das Militär und den Staat eine beachtliche Deviseneinnahme dar. In zehn Jahren (2003 bis 2012) gab es dadurch Einnahmen von 2 Milliarden Türkische Lira (870 Millionen Euro).4

Mit dem neuen Gesetz vom 26. Juni 2019 gilt für den "Freikauf" nun folgendes:

Mit dem neuen Gesetz ist die Freikaufssumme nun auch in Höhe von 31.000 Türkische Lira nach dem jeweiligen Devisenkurs vom 1.1. des Jahres zu zahlen. Das wären derzeit etwa 5.000 €. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Zahlung. Es ist auch kein Militärdienst in der Türkei abzuleisten. Der Betrag muss allerdings in einer Summe zur Antragstellung gezahlt werden. Weitere Regelungen dazu finden sich in Artikel 39 des Rekrutierungsgesetzes: www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2019/06/20190626-1.htm.

Die Wehrpflichtigen, die diese Regelungen in Anspruch nehmen, haben keinerlei Verfügung darüber, wie ihr Geld verwendet wird! Es wird auch keine Rücksicht auf die ökonomischen Verhältnisse der Betroffenen genommen. Hartz-IV-Empfängern empfiehlt der türkische Staat die Aufnahme von Krediten. Richtigerweise wird diese Regelung deshalb auch als Kopfgeldzwang bezeichnet, wie der in Hamburg aktive Kriegsdienstverweigerer Gürsel Yıldırım schreibt.5

Nach Zahlung des Freikaufbetrags erhalten die Wehrpflichtigen die Entlassungsbescheinigung (Kesin terhis belgesi), die als Nachweis gilt, dass die Wehrpflicht erfüllt wurde.

Was können Emigranten mit türkischer Staatsangehörigkeit tun?

Wehrpflicht sowie Militär sind höchst verabscheuungswürdige Formen der organisierten Menschenverachtung. Sie sollten in keiner Form unterstützt werden.

Wir raten deshalb türkischen Staatsbürgern in Deutschland, sich nicht mit dem „kleinerem Übel“ des Freikaufs abzufinden und stattdessen rechtzeitig die türkische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die türkische Gesetzgebung erlaubt die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft, wenn es eine Zusage für eine andere Staatsbürgerschaft gibt. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie in Deutschland die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Bei den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen werden Sie genügend Informationen zur Einbürgerung erhalten. Wenn Sie eine Einbürgerungszusage erhalten, wird diese in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass Sie die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Wenn dies der Fall ist, können Sie bei den türkischen Konsulaten die Ausbürgerung beantragen. In der Regel wird die Ausbürgerung vollzogen, so lange die Betreffenden nicht 30 Jahre alt sind. Mit einer Ausbürgerung erlischt die Wehrpflicht in der Türkei. Im Anschluss kann beim Türkischen Konsulat die sogenannte Blaue Karte beantragt werden, womit es ohne nennenswerte Nachteile oder Einschränkungen möglich ist, in der Türkei zu leben.

Haben Sie einen Teil des Freikaufsbetrages bereits bezahlt, so können Sie ihn nur dann zurückerstattet bekommen: a) wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben oder aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden oder b) wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen ausmustern lassen.

Jugendliche mit türkischer Herkunft, die dem sogenannten Optionszwang unterliegen, also mit der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, haben eine einfache Möglichkeit, sich dem Kopfgeldzwang zu entziehen. Wenn sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, sind sie in der Türkei nicht mehr wehrpflichtig. Da seit dem 20. Dezember 2014 Jugendliche, die die deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt an erhalten, von der Optionspflicht befreit sind, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind, betrifft dies nur noch sehr wenige Personen.

Doppelstaater

Für deutsch-türkische Doppelstaater gab es die Möglichkeit, durch die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in Deutschland auch die Wehrpflicht in der Türkei zu erfüllen. Da in Deutschland die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wurde, kann diese Möglichkeit nicht mehr wahrgenommen werden.

Können Sie sich ausmustern lassen?

Sie können in Deutschland im türkischen Konsulat einen Antrag auf Ausmusterung stellen, wenn Sie glauben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen für die Armee „untauglich“ sind. Dafür benötigen Sie einschlägige medizinische Atteste von Ärzten, die von den türkischen Behörden anerkannt werden. Die türkischen Konsulate haben eine Liste dieser Ärzte vorliegen. Die Atteste und alle weiteren relevanten Dokumente müssen in beglaubigten türkischen Übersetzungen vorliegen. Der Antrag wird zuerst vom Konsulat geprüft und dann an die zentrale Gesundheitsbehörde des Nationalen Verteidigungsministeriums weitergeleitet und dort entschieden.

Wenn die Gesundheitsbehörde das Attest für die Ausmusterung nicht ausreichend findet, was in der Regel der Fall ist, müssen Sie sich in einem Militärkrankenhaus in der Türkei erneut untersuchen lassen. Solange Sie keine gravierende körperliche Behinderung haben, sollten Sie mit einer Aufforderung der Militärbehörde zu einer weiteren Untersuchung in der Türkei rechnen. Auch wenn der Antrag im Ausland gestellt werden kann, akzeptiert das türkische Militär die ausländischen Atteste in der Regel nicht und fordert eine weitere Untersuchung in bestimmten türkischen Militärkrankenhäusern, die ihnen ebenfalls vom Konsulat bekannt gegeben werden.

Die Erfahrung zeigt, dass eine Ausmusterung bei im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen in aller Regel nicht vorgenommen wird.

Stellen türkische Behörden bei Militärdienstentziehung im Ausland einen Reisepass aus?

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern lediglich einen Aufenthaltstitel haben, ist dieser an ein gültiges Ausweisdokument gebunden. Nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann der Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn Sie keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr haben.

Die Türkei hat im Mai 2011 das Passgesetz geändert. Danach wird nach Artikel 15 Absatz 6 des Reisepassgesetzes Nr. 5682 weder in der Türkei noch bei den Auslandsvertretungen bei der Ausstellung eines neuen elektronischen Passes ein Zusammenhang mit der Ableistung des Militärdienstes oder eines Nachweises zum Militärdienst hergestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie einen Reisepass erhalten, obwohl Sie der Wehrpflicht nicht nachgekommen sind. Berichte von Betroffenen bestätigen dies.

Zu bedenken ist allerdings, dass bei einer Einreise in die Türkei weiterhin die Einberufung droht. Mitte Oktober 2013 teilte die türkische Regierung mit, dass das Verteidigungsministerium Informationen zu 750.000 Wehrflüchtigen an die Generaldirektion der Polizei übergeben habe. Wehrflüchtige sollen über den zentralen Fahndungscomputer (GBT) gefasst werden.6 Uns erreichen auch immer wieder Berichte, dass türkische Staatsbürger (auch Doppelstaater), die ihren Militärstatus noch nicht geklärt haben, beim Aufenthalt in der Türkei festgenommen und zum Teil auch den Militärbehörden überstellt wurden.

Ist ein Asylantrag möglich?

Für eine weitere Gruppe von türkischen Wehrpflichtigen, die keinen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, kann die Asylantragstellung eine Möglichkeit darstellen, um der Militärdienstpflicht in der Türkei zu entgehen.7

Wenn Flüchtlinge aus der Türkei in Deutschland Asyl beantragen, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst geprüft, ob die Einreise nach Deutschland über sogenannte sichere Drittstaaten erfolgte. Nach dem Abkommen von Dublin ist immer das Land für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig, über das der Flüchtling eingereist ist bzw. von dem er ein Visum zur Einreise erhalten hat.

Wenn festgestellt wird, dass Deutschland für den Asylantrag zuständig ist, prüft das Bundesamt für Migration zunächst, ob eine politische Verfolgung vorliegt. Das wird in der Regel bei Kriegsdienstverweigerern verneint. Die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern gilt nach wie vor nicht als Asylgrund.

Zusätzlich prüft das Bundesamt für Migration, ob Abschiebehindernisse nach § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen. Das Bundesamt für Migration verneint auch dies oft genug. Für Kriegsdienstverweigerer gibt es aber wichtige Anhaltspunkte für einen Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Bayatyan gegen Armenien und Erçep gegen Türkei.

Im § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ist ausgeführt: „Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist.“ Das Gesetz verweist damit auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

Wenn also ein Land die Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, dem Asylantragsteller aber bei einer Abschiebung in das Herkunftsland trotzdem eine Menschenrechtsverletzung droht, soll ein Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ausgesprochen werden.

Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei können sich somit auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen, das in der Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt hat. Eine Ausnahme könnte nach Artikel 15 der Konvention nur bestehen, wenn es sich um Kriegs- oder Notfälle handelt.

Die Behörden werden allerdings im Asylverfahren in jedem Einzelfall prüfen, ob solch eine Verfolgung tatsächlich in Betracht kommt. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass das Bundesamt für Migration und mit einem Asylantrag befasste Gerichte prüfen werden, ob eine glaubwürdige Kriegsdienstverweigerung vorliegt entsprechend der Definition des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (...mehr). Hier wird es also darauf ankommen, dass der Kriegsdienstverweigerer ausführlich seine Motivation und Überzeugung darlegen kann, auf keinen Fall eine Waffe in die Hand nehmen zu können. Wir empfehlen, sich an kompetente Beratungsstellen oder Rechtsanwälte zu wenden.

Was passiert, wenn man die Wehrpflicht völlig ignoriert?

Wenn Sie bezüglich der Zurückstellung des Militärdienstes nichts unternehmen, sollten Sie die Einreise in die Türkei vermeiden. Für die türkischen Behörden ist auch eine evtl. zweite Staatsangehörigkeit irrelevant: Sie würden dort wie ein Fahnenflüchtiger behandelt und der Rekrutierungsbehörde überstellt. Da die doppelte Staatsangehörigkeit seitens des deutschen Staates sowieso unerwünscht und eigentlich nicht gestattet ist, aber faktisch ignoriert wird, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass das deutsche Konsulat sich einsetzen würde, um Ihre Zwangsrekrutierung zu verhindern - schon gar nicht in der Türkei.

Übrigens sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie irgendwann aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden, da diese Regelung vom türkischen Parlament aufgrund der steigenden Zahl der Staatenlosen und durch den Druck der deutschen Behörden 2003 abgeschafft wurde.

Fußnoten

1 Cumhuriyet: Bedelli askerliğin ilan edilmesiyle “vicdani ret” de yeniden masaya yatırıldı. 3. Dezember 2014.

2 www.sozcu.com.tr/2019/gundem/bedelli-askerlik-ne-zaman-bedelli-askerlik-ucreti-ne-kadar-5222551/

3 www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2019/06/20190626-1.htm

24 Nach einer Antwort des Verteidigungsministers Ismet Yilmaz vom 9. Januar 2013. 2012/7435/Kan. ve Kar.D.Kan Tetkik ve İşl. Ş 81

5 Gürsel Yıldırım und Julian Irlenkäuser: Die „Freikaufsregelung“ – ein Milliardengeschäft. 28. Oktober 2013. In: Connection e.V., Broschüre „Türkei: Es gibt viele Gründe Nein zu sagen – Männer und Frauen verweigern den Kriegsdienst“.

6 Sabah: 750 bin kaçak asker için düğmeye basıldı. 23. Oktober 2013. In Deutsch nachzulesen unter www.Connection-eV.org/article-1895

7 Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Studenten) kann dies auch für türkische Staatsbürger in Frage kommen, die sich bereits in Deutschland aufhalten. Ein Asylantrag kann zur Folge haben, dass ein bestehender Aufenthaltstitel erlischt.

Connection e.V.: Freikaufsregelung, Ausbürgerung, Ausmusterung und Asyl, aktualisiert am 27. Juli 2018. Der Beitrag wurde teilweise veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2018.

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