Griechenland: EBCO bedauert zutiefst Urteil gegen Kriegsdienstverweigerer

Menelaos Exioglou durch Militärgericht zu vier Monate Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

von Europäisches Büro zur Kriegsdienstverweigerung (EBCO)

(18.12.2012) EBCO bedauert zutiefst die Verurteilung des jungen griechischen Kriegsdienstverweigerers Menelaos Exioglou zu einer viermonatigen Haftstrafe wegen Befehlsverweigerung. In dem heute, am 18. Dezember 2012, ergangenen Urteil setzte das Militärgericht Larisa die Haft für ein Jahr auf Bewährung aus. Der Geschäftsführer von EBCO, Angelos Nikolopoulos, hatte in dem Verfahren zugunsten von Menelaos Exioglou ausgesagt.

EBCO kritisiert zudem die zusätzliche Geldstrafe von 6.000 Euro, die in Griechenland regelmäßig bei Befehlsverweigerung ausgesprochen wird.

Zudem bemängelt EBCO, dass das griechische Militärgericht den Antrag der Verteidigung ablehnte, sich selbst für nicht zuständig zu erklären, weil über einen Zivilisten geurteilt werde. Ein ähnlicher Antrag war am 8. Dezember 2011 vom Militärgericht in Lefkosa im Fall des türkisch-zyprischen Kriegsdienstverweigerers Murat Kanatli akzeptiert worden. EBCO hatte in diesem Fall begrüßt, dass das Gericht sich von der Urteilsfindung zurückzog und das Verfahren an das Verfassungsgericht verwies.

EBCO ruft die griechische Regierung erneut dazu auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfolgung von griechischen Kriegsdienstverweigerern zu beenden und die internationalen Verpflichtungen durch die vollständige Einhaltung der Menschenrechte in rechtlicher und praktischer Hinsicht zu erfüllen. „Wir verurteilen zutiefst die griechische Praxis, junge Kriegsdienstverweigerer zu kriminalisieren. Es ist höchste Zeit, dass Griechenland europäische und internationale Standards respektiert. Es ist nicht zu akzeptieren, dass junge Griechen nur wegen ihres Gewissens mit Strafverfolgung und Verurteilung rechnen müssen. Es ist noch weniger zu akzeptieren, dass sie vor einem Militärgericht erscheinen müssen, obwohl sie Zivilisten sind“, sagte heute Friedhelm Schneider, Präsident von EBCO. Er erinnerte zugleich daran, dass die mit dem Friedensnobelpreis an die Europäische Union verbundenen Verpflichtungen von den Mitgliedstaaten zu erfüllen sind.

Der 29-jährige Menelaos Exioglou ist Totalverweigerer. Er wurde im August 2010 zum Militärdienst einberufen und verweigerte sowohl die Ableistung des Militär-, als auch des Ersatzdienstes, der weiterhin Strafcharakter hat und Kriegsdienstverweigerer in Griechenland diskriminiert.

1997 hatte Griechenland als letztes der damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kriegsdienstverweigerung akzeptiert und durch das Gesetz 2510/1997 einen Ersatzdienst eingerichtet. Die Gesetze 3421/2005 und 3883/2010 haben einige Regelungen des ursprünglichen Gesetzes 2510/1997 verbessert. Aber weiterhin entspricht das Gesetz in vielen Aspekten immer noch nicht internationalen Standards.

European Bureau for Conscientious Objection: EBCO deeply regrets the conviction of Greek conscientious objector Menelaos Exioglou by military court. 18. Dezember 2012. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2013

Detaillierte Ausführungen zu den Bedenken von EBCO in Griechenland sind zu finden in: Submission to the UN Universal Periodic Review 11th session of the UPR Working Group, May 2011, on Greece und im kürzlich herausgegebenen Report to the Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs of the European Parliament, September 2012.

Pressekontakt für EBCO: Angelos Nikolopoulos, Geschäftsführer, +30 698 850 9211.

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