Aktuelle Situation von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei

Stellungnahme an das UN-Menschenrechtskomitee

von Rechtsanwältin Hülya Üçpınar

(15.10.2012) Die Kriegsdienstverweigerung wird in der Türkei bislang nicht anerkannt. Kriegsdienstverweigerung ist weder gesetzlich geregelt noch unter Strafe gestellt. Das führt zu einer rechtlichen Unklarheit: Kriegsdienstverweigerer werden wegen Strafvergehen nach dem Militärstrafgesetzbuch angeklagt, die nicht ihren Taten entsprechen. Desweiteren gibt es einen Teufelskreis von Verhaftung, Gefängnisaufenthalt und Freilassung, was zuletzt den Kriegsdienstverweigerer İnan Süver traf.

Aber es werden nicht nur die Handlungen von Kriegsdienstverweigerern strafrechtlich verfolgt, es gibt vielmehr auch strafrechtliche Verfolgung und Anklagen wegen öffentlicher Äußerungen der Verweigerer nach Artikel 318 des türkischen Strafgesetzbuches. Weithin bekannt ist das Verfahren „Jeder wird als Baby geboren“. Es ist eine Anklage nach Artikel 318, weil dieser Spruch eine Parodie auf das Sprichwort „Jeder Türke wird als Soldat geboren“ ist. Davon betroffen sind vier Friedensaktivisten und Kriegsdienstverweigerer. Das Verfahren ist noch vor dem 2. Gericht der ersten Instanz in Eskişehir anhängig.

Obwohl es keine offizielle Datenerhebung zur genauen Zahl der Kriegsdienstverweigerer gibt, enthält die Liste der erklärten Kriegsdienstverweigerer nach Wissen der War Resisters‘ International (WRI) 130 Personen.

Rechtliche Entwicklungen zur Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

Die ersten Kriegsdienstverweigerer mit öffentlichen Erklärungen gab es 1989, auch wenn erst 2006 der erste Fall in Bezug auf das internationale Rechtssystem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt wurde.1

Der EGMR diskutierte die Situation von Ülke unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Folter nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber nicht unter dem Gesichtspunkt der Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Artikel 9.

Der EGMR setzte den Schwerpunkt auf die wiederholte Bestrafung (sieben verschiedene Verfahren und Strafen) und das Fehlen eines Rechts zur Kriegsdienstverweigerung und der sich summierenden Folgen, die für Ülke den zivilen Tod bedeutete. Schließlich stellte das Gericht eine Verletzung des Artikels 3 fest.

Das Urteil steht nach wie vor unter der Aufsicht des Ministerausschuss‘ des Europarates.

Die Herangehensweise des EGMR änderte sich mit dem Urteil Bayatyan gegen Armenien im Juli 2011.2 Es war eine Grundsatzentscheidung, mit der zum ersten Mal die Handlungen von Kriegsdienstverweigerern als Ausdruck des Artikels 9 der Konvention bewertet wurden.

Dem Urteil von Bayatyan folgten vier weitere Entscheidungen gegen die Türkei: Erçep gegen Türkei3, Demirtaş gegen Türkei4, Savda gegen Türkei5 und Tarhan gegen Türkei6. Alle Entscheidungen beziehen sich auf Artikel 9 der Konvention, einige von ihnen zusätzlich auf Artikel 3.

Staatliches Versagen bei der Umsetzung der EGMR-Entscheidungen

Nach Artikel 90 der türkischen Verfassung sind internationale, von der türkischen Regierung ratifizierte, Abkommen integraler Teil des türkischen Rechtssystems, so auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).7

Im Gegensatz zu dem zwingenden Charakter des Artikels 90 der Verfassung wurde das vor sechs Jahren vom EGMR gefällte Gerichtsurteil zu Ülke nicht vollständig umgesetzt. In den letzten sechs Jahren hat der Ministerausschuss verschiedene Entscheidungen und zwei Interim-Maßnahmen8 herausgegeben und den türkischen Staat gedrängt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die geforderten individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Ülke umzusetzen, um damit seine de facto Situation des „zivilen Todes“ (so der EGMR) aufzuheben, wie auch generelle Maßnahmen umzusetzen, um weitere Gesetzesverletzungen gegen Ülke und andere Kriegsdienstverweigerer zu verhindern. Kurz: Die Türkei solle ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung in Kraft setzen.

Vier Entscheidungen gegen die Türkei, die dem Urteil zu Bayatyan im Juli 2011 folgten, haben die türkische Regierung nicht veranlasst, ihre Verpflichtungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und der Konvention zu erfüllen. Bedauerlicherweise gibt es keine formale Debatte zum Thema Kriegsdienstverweigerung und keine Vorbereitungen rechtlicher Art, um die Probleme der Kriegsdienstverweigerer zu lösen.

Die Strategie der Regierung ist es, das Problem herunterzuspielen und nur dann Lösungen auf geringst möglichem Niveau zu suchen, wenn es unabwendbar ist. Sie wendet dann individuelle lindernde Formeln an, die keinen langfristigen rechtlichen Bestand haben. Und sie trifft keine substantielle Vorkehrungen.

Vorgeblich leitete die Regierung Schritte ein die sich aber bei näherem Hinsehen als bedeutungsloses politisches Manöver entlarvten. Das Militärgericht Eskişehir hob den Haftbefehl gegen Osman Murat Ülke auf. Der Haftbefehl war vom gleichen Gericht 2009 ausgestellt worden und die Aufhebung bezieht sich nicht auf die weiterhin im Kern bestehende Verletzung der Konven­tion, der Ülke seit 1999 ausgesetzt ist, das heißt, dass er weiter als Wehrpflichtiger und Deserteur gilt.9

Mehr noch: Die türkische Regierung teilte die Aufhebung des Haftbefehls in einem Schreiben vom 4. Juni 2012 dem Ministerausschuss mit, verblüffenderweise am selben Tag, an dem der Ausschuss zu einer Sitzung zusammentrat und am selben Tag, an dem das Militärgericht die Entscheidung traf. Hier wird offensichtlich, dass die Entscheidung nur durch den Druck zustande kam, dem Ministerausschuss zu antworten.

Rechtliche Beschränkungen des zivilen Lebens und Konsequenzen

Zusätzlich zur Pflicht, den Militärdienst abzuleisten, unterliegen Kriegsdienstverweigerer weiteren Restriktionen.

Persönliche Sicherheit und Freiheit sowie Bewegungsfreiheit

Kriegsdienstverweigerer unterliegen der ständigen Gefahr, von Sicherheitskräften festgenommen zu werden, weil sie Militärdienstentzieher oder Deserteure sind. Das Rundschreiben zu Militärdienstentziehern vom 3. Juli 2008, das regelte, niemand dürfe ohne einen rechtzeitig ergangenen Haftbefehl verhaftet werden, wurde 2009 aufgehoben. So wurde in der Praxis nach nur einem Jahr leider der alte Zustand wiederhergestellt.

Das Gesetz zu Pflichten und Zuständigkeiten der Gendarmerie, Artikel 133, regelt die Festnahme von Militärdienstentziehern ohne bestehenden Haftbefehl, womit die Aufhebung des Haftbefehls im Fall Ülke unwirksam ist.

Das letzte Beispiel dazu ist der Fall des 55-jährigen Ali Fikri Işık. Er wurde als Deserteur am 9. Juni 2012 in einem Hotel in Diyarbakır verhaftet und in das Militärgefängnis Edirne überstellt. Der Antrag, ihn freizulassen, wurde vom Militärgericht wegen Fluchtgefahr abgelehnt.

Dieser Fall gibt ein Beispiel für die Einschränkung der Reisefreiheit, da Işık festgenommen worden war, weil er im „allgemeinen Informationssystem“ auftauchte, wo er als „Soldat“ registriert war.

Wirtschaftliche Freiheit

Die Gefahr der Festnahme schließt die Kriegsdienstverweigerer vom sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben aus.

Kriegsdienstverweigerer haben keine Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Freiheit auf gleichberechtigter Basis mit anderen Bürgern zu genießen.

Artikel 93 des Militärgesetzbuches schreibt vor, „wer bewusst Militärdienstentzieher und Deserteure im öffentlichen oder privaten Sektor beschäftigt, muss nach dem Militärstrafgesetzbuch bestraft werden“.

Artikel 48 Absatz 5 des Beamtengesetzes und viele andere Gesetze beinhalten ähnliche Regelungen mit dem Ziel, Militärdienstentzieher und Deserteure aus der Arbeitswelt auszuschließen.

Als Folge dieser in verschiedenen Gesetzen bestehenden Regelungen, in Ergänzung zum oben bereits genannten, müssen Kriegsdienstverweigerer illegal und unter entwürdigenden Bedingungen arbeiten.

Eine andere Folge ist, dass sie nicht dem System der Sozialversicherungen beitreten können. Kriegsdienstverweigerer haben keine Möglichkeit, sich bei den Sozialversicherungen anzumelden und sie sind damit nicht bei gesundheitlichen Problemen geschützt. Und sie können sich nicht einmal vorstellen, eines Tages in Rente zu gehen. Deshalb haben sie keinen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten wie andere Bürger.

Politische Freiheit

Kriegsdienstverweigerer können aufgrund ihres illegalen Status‘ nicht an Wahlen teilnehmen.

In Ergänzung dazu verlangt Artikel 76 der Verfassung, dass Kandidaten für das Parlament den Militärdienst abgeleistet haben müssen.

Schlussfolgerung

Die Türkei erfüllt nicht die ihr vom internationalen Recht auferlegten Verpflichtungen.

Die Türkei ist das einzige Mitgliedsland des Europarates, das die Kriegsdienstverweigerung nicht als Recht anerkannt hat.

Die öffentlichen Stellungnahmen der Regierungen stehen dazu im Widerspruch. Nach den vom Ministerausschuss 2011 im Fall Ülke getroffenen Maßnahmen gaben der Verteidigungsminister und der Premierminister Erklärungen ab. Nach einigem Hin und Her blieb der überwiegende Eindruck, dass die Regierung entschieden habe, rechtliche Maßnahmen zur Kriegsdienstverweigerung umzusetzen, nicht als Recht, sondern als Straftat, um wiederholte Strafverfahren und Urteile zu vermeiden. Noch nicht einmal diese unpassende Interpretation, den Regierungspflichten bei nationalen und internationalen Regelungen nachzukommen, hat im darauf folgenden Jahr zu irgendeiner Art von rechtlicher Vorbereitung geführt.

Im Ergebnis sind Kriegsdienstverweigerer weiter zum „zivilen Tod“ verurteilt und verfolgt wegen ihren religiösen und aus dem Gewissen resultierenden Überzeugungen. Der herrische Umgang mit dem Problem ist nicht nur auf die Strafverfahren begrenzt, eine begrenzte Möglichkeit von Arbeitsmöglichkeiten, sondern betrifft alle Aspekte des Lebens. Kriegsdienstverweigerer werden an ihrem sozialen und politischen „Dasein“ gehindert.

Fußnoten

1 Ülke gegen Türkei, 39437/98, 26. Januar 2006

2 Bayatyan gegen Armenien, 23459/03, 7. Juli 2011

3 Erçep gegen Türkei, 43965/04, 22. November 2011

4 Demirtaş gegen Türkei, 5260/07, 17. Januar 2012

5 Savda gegen Türkei, 42730/05, 12. Juni 2012

6 Tarhan gegen Türkei, 9078/06, 17. Juli 2012

7 Artikel 90 Abs. 4 der türkischen Verfassung: „Internationale Abkommen, die rechtzeitig in Kraft treten, erlangen Gesetzeskraft. Ein Antrag an das Verfassungsgericht mit der Begründung, dass diese Abkommen verfassungswidrig sind, ist nicht zulässig. Im Falle von Konflikten zwischen rechtzeitig in Kraft gesetzten internationalen Abkommen und dazu im Widerspruch stehenden Gesetzen bezüglich der Grundrechte und Freiheiten sollen die internationalen Abkommen Vorrang haben.“

8 CM/ResDH(2007)109 and CM/ResDH(2009)45[1]

9 Der Briefwechsel dazu findet sich unter www.connection-ev.org/pdfs/Auszug2012-5_Rundbrief_KDVimKrieg.pdf

Hülya Üçpınar, War Resisters‘ International: The Current Situation Regarding Conscientious Objectors in Turkey. Stellungnahme vom 15. Oktober 2012 an das UN-Menschenrechtskomitee. Übersetzung: rf

Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Broschüre "Türkei: Es gibt viele Gründe Nein zu sagen - Männer und Frauen verweigern den Kriegsdienst (Hrsg. Connection e.V.), November 2013. Wir danken für die Förderung durch die Bewegungsstiftung im Rahmen des Projekts "Für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei".

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