Rundbrief »KDV im Krieg« - Februar 2018

Rundbrief »KDV im Krieg« - Februar 2018

Kuwait: Wehrpflicht wieder eingeführt

von War Resisters International

(07.10.2017) In Kuwait wurde die Wehrpflicht offiziell wieder eingeführt, nachdem das neue Wehrpflichtgesetz im Mai 2015 durch das Kabinett gebilligt worden war.

Nach dem im April diesen Jahres in Kraft getretenen neuen Gesetz sind in Kuwait alle Männer, die ab dem 10. Mai 2017 18 Jahre alt werden, verpflichtet, sich innerhalb von 60 Tagen nach ihrem 18. Geburtstag zur Wehrpflicht zu melden.

Sie haben dann zwölf Monate Dienst abzuleisten, vier Monate Grundausbildung und acht Monate Militärdienst.

Das neue Gesetz sieht Strafmaßnahmen vor, wenn die Meldung nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erfolgt. In diesem Falle ist ein zusätzlicher Monat Militärdienst vorgesehen. Wenn Vorladungen zur Vorbereitung der Einberufung nicht gefolgt wird, sind zwei Monate zusätzlicher Militärdienst vorgesehen. Wer der Einberufung nicht folgt, dem droht ein Reiseverbot, ein Haftbefehl zu einer dreijährigen Haft im Gefängnis und die Zahlung von 5.000 KD.

Die Wehrpflicht war 2001 in Kuwait ausgesetzt worden. Die Wiedereinführung wurde in den letzten Jahren wiederholt diskutiert.

War Resisters International: Kuwait: Compulsory military service reintroduced. 7. Oktober 2017. Quellen: Arab Times, Obligatory army service ‘comes back’ to Kuwait – Evaders face jail, fine: official , 27. Mai 2017; Kuwait Times, Failure to register for conscription subjects citizens to punitive measures: Kuwaiti Army , 9. Juli 2017. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2018

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