Ukraine: Kriegsgegner Ruslan Kotsaba erneut vor Gericht
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(30.01.2018) Am Mittwoch, 31. Januar 2018, steht der ukrainische Journalist und Kriegsdienstverweigerer Ruslan Kotsaba erneut vor Gericht. Für die nun zum zweiten Mal erhobene Anklage wegen Landesverrats und Behinderung der Streitkräfte war er bereits 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die Anklage war gegen ihn eröffnet worden, weil er sich Anfang 2015 über Youtube gegen die Kriegführung im Osten des Landes wandte und seine Landsleute dazu aufrief, den Kriegsdienst zu verweigern.
Amnesty International hatte ihn als politischen Gefangenen anerkannt. Nach einer internationalen Kampagne von Friedens- und Menschenrechtsorganisationen kam er im Juli 2016 nach über 16 Monaten auf Beschluss des Berufungsgerichtes frei. (...mehr)
Das Oberste Gericht der Ukraine hob jedoch den Freispruch auf und ordnete eine Wiederholung des Verfahrens an. Gerichtsort ist diesmal die westukrainische Kleinstadt Bohoradtschany.
Bei einer Veranstaltung in Mainz am vergangenen Mittwoch äußerte Ruslan Kotsaba die Befürchtung, beim Prozess erneut inhaftiert zu werden. Er sprach auf Einladung der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Connection e.V. und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Rheinland-Pfalz.
Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärte heute: „Wir sind sehr besorgt um Ruslan Kotsaba. Das Vorgehen der ukrainischen Justiz erschreckt, gerade auch angesichts der Tatsache, dass Ruslan Kotsaba bereits über 16 Monate unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert war.“ Für die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ergänzte Dr. Gernot Lennert, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Hessen: "Wir fordern die sofortige Einstellung des erneut eröffneten Verfahrens und die Respektierung des Rechts auf Meinungsfreiheit in der Ukraine."
Nachtrag: Das Gericht in Bohoradtschany erklärte sich am 31. Januar 2018 für befangen, wohl auch aufgrund des internationalen Drucks, und hat das Verfahren an das Berufungsgericht in Kiew zurückverwiesen. Es ist zu erwarten, dass nun ein anderes Gericht in der Region mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wird.
Connection e.V. und DFG-VK Hessen am 30.01.2018. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2018.
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