Agustin Aguayo 

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Schreiben an die deutsche Bundesregierung

Wir bitten Sie, den Fall Aguayo zu untersuchen

(28.02.2007) Seit annähernd drei Jahren bemüht sich Aguayo darum, als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt zu werden, wie es das US-amerikanische Recht als Möglichkeit vorsieht. Jetzt drohen Herrn Aguayo, u.a. wegen "Fahnenflucht", bis zu sieben Jahre Haft, unehrenhafte Entlassung und die Registrierung als vorbestraft.

USA/Mexiko: Stellungnahme zum Fall Aguayo

(21.02.2007) Der Senat der Republik verurteilt das Militärgerichtsverfahren gegen den Mexikaner Agustín Aguayo wegen Desertion aus der US-Armee und bittet den Präsidenten Felipe Cauldron, dass die Botschaft von Mexiko in Deutschland seine Verteidigung übernimmt.

USA/Mexico: Statement to the case of Agustín Aguayo

(21.02.2007) The Senate of the Republic condemned the military judgment that continues against Mexican Agustín Aguayo for deserting the Army of the United States.

In Mannheim inhaftiertem US-Soldaten Aguayo erneut Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagt

US-Berufungsgericht ignoriert Empfehlung der UN-Menschenrechtskommission

(20.02.2007) Am vergangenen Freitag, den 16. Februar 2007, lehnte das Berufungsgericht in Washington D.C. Agustín Aguayos Klage gegen die Ablehnung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages ab. Den Antrag hatte er bereits im Februar 2004 gestellt.