Armenien 

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Armenien und Aserbaidschan

Brüchiger Waffenstillstand und Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern

(01.09.2011) 1991 bis 1993 kam es zwischen Armenien und Aserbaidschan zu einem Sezessionskrieg um die Bergregion Nagorny-Karabach, den Aserbaidschan verlor. Bis heute besteht nur ein brüchiger Waffenstillstand, die Fronten haben sich in Schützengräben festgefahren. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerer wird praktisch weder in Armenien, noch in Aserbaidschan und dem international nicht anerkannten Nagorny-Karabach gewährt.

Armenien: Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

(07.07.2011) In der heutigen rechtskräftigen Entscheidung der Großen Kammer zu Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03) stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Mehrheit fest, dass eine Verletzung des Artikels 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Jahre 2003 aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst abzuleisten. Er wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren.

Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Auszüge des Urteils vom 7. Juli 2011 - Bayatyan gegen Armenien

(07.07.2011) In der Entscheidung vom 7. Juli 2011 hatte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Fall eines Zeugen Jehova aus Armenien das vorherige Urteil einer untergeordneten Kammer des Gerichts vom 27. Oktober 2009 und damit die bisherige Rechtsprechung zur Kriegsdienstverweigerung revidiert. Es stellte fest, dass die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), also das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletzt. Vahan Bayatyan wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren. Wir dokumentieren das Grundsatzurteil in Auszügen. (d. Red.)

Aserbaidschan: Verhaftung eines Jugendaktivisten wirft Schlaglicht auf fehlende Regelung zur Kriegsdienstverweigerung

(30.03.2011) Sarah Paulsworth von der Universität Pittsburgh (USA) schreibt über den mangelnden Schutz von Kriegsdienstverweigerern in Aserbaidschan und die fehlende Alternative zum Militärdienst mit Blick auf die internationale Gesetzgebung.