Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität – Widerrufsverfahren sind einzustellen
(12.10.2022) PRO ASYL und Connection e.V. fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu auf, sämtliche Widerrufsverfahren zu eritreischen Flüchtlingen, die sich auf die sogenannte Reueerklärung oder den Diaspora-Status beziehen, zurückzunehmen und Asylgesuche nicht mehr mit Bezug darauf abzulehnen. Diese Forderung bezieht sich ausdrücklich auch auf Frauen, die besonders oft von diesen Widerrufsverfahren betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass deutsche Behörden von eritreischen Geflüchteten nicht verlangen dürfen, dass diese bei eritreischen Behörden eine Reueerklärung unterschreiben, um etwa einen Pass oder ähnliches zu erhalten. Neben dem aktuellen Urteil macht ein von PRO ASYL und Connection e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten deutlich, dass Betroffene den Diaspora-Status (siehe unten) nicht bekommen können und Rückkehrer*innen weiterhin Verfolgung droht.