
Schutz bei Wehrdienstentzug für syrische Geflüchtete
(02.12.2020) Nach einem Urteil des EuGH vom 19. November 2020 bestehe eine „starke Vermutung“, dass junge Männer, die sich durch Flucht dem syrischen Militärdienst entzogen haben, bei ihrer Rückkehr als Oppositionelle politisch verfolgt werden und damit Flüchtlingsschutz erhalten müssen. Während das Urteil keinen Zweifel daran lässt, dass die Entscheidungspraxis von BAMF und Oberverwaltungsgerichten in der Vergangenheit unrechtmäßig war, so ist doch keineswegs sicher, dass das Urteil die Wirkung entfalten wird, die ihm in den meisten Kommentaren zugeschrieben wurde.