Asylentscheidungen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Foto: Zaira Zafarana

Mündliche Erklärung gegenüber dem Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migrant*innen

UN-Menschenrechtsrat, 56. Sitzung

(26.06.2024) Am Morgen des 26. Juni fand in Genf anlässlich der 56. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates der Abschluss des interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migrant*innen statt. Connection e.V. ergriff in Zusammenarbeit mit der War Resisters’ International (WRI) das Wort, um die negativen Asylbescheide von Kriegsdienstverweiger*innen anzusprechen und die Mitglieder des Menschenrechtsrates aufzufordern, Kriegsdienstverweiger*innen, deren Menschenrechte in ihrem Herkunftsland verletzt werden, zu schützen.

Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA). Photo: CNDA.

Krieg in der Ukraine: Frankreich gewährt 19 Deserteur*innen der russischen Armee Asyl

(22.03.2024) Seit Jahresbeginn haben 19 russische Staatsangehörige in Frankreich Asyl erhalten, wie der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) am 22. März 2024 mitteilte. Bereits im Juni 2023 wurde russischen Soldat*innen, die sich weigerten in der Ukraine zu kämpfen, vom CNDA grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Gemäß den Entscheidungen des Gerichts, die "zwischen dem 1. Januar und Mitte März 2024 verlesen wurden, wurden 19 Asylanträge" bewilligt, teilte der CNDA am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Kanada: Schwuler südkoreanischer Wehrpflichtiger erhält Asyl

(15.12.2011) Kanada gewährte einem südkoreanischen Flüchtling Asyl, nachdem er in seinem Herkunftsland als Pazifist und Homosexueller die Ableistung der Wehrpflicht verweigert hatte. Das erklärte am Donnerstag das Zentrum für Militärische Menschenrechte in Korea. Die kanadische Einwanderungsbehörde gewährte bereits im Juli 2009 dem 31-jährigen Kim Kyung-hwan Asyl, mit der Begründung, dass schwule Wehrpflichtige mit hoher Wahrscheinlichkeit Missbrauch und Misshandlung ausgesetzt sind, so die Menschenrechtsorganisation.

Das Bundesamt hätte niemals ablehnen dürfen

Beitrag zur Pressekonferenz "Eritreische Deserteure berichten über Inhaftierung und Folter"

(09.09.2010) Als Yonas M. und Petros M. im Mai 2008 abgeschoben wurden, waren die Fakten zur Situation von Deserteuren in Eritrea, zum brutalen Vorgehen des eritreischen Regimes gegen sie längst bekannt. Die Quellenlage hätte berücksichtigt werden müssen. Das Bundesamt hätte die beiden Asylantragsteller niemals als „offensichtlich unbegründet“ ablehnen dürfen. Das Amt selbst hätte die ausgesprochen dilettantische Anhörung und Entscheidung noch im Hause selbst korrigieren müssen. Das Verwaltungsgericht hätte seine Aufgabe als Kontrollinstanz ernst nehmen müssen. Nichts von dem ist geschehen.