Abschiebeschutz für Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei
(05.05.2008) Im Folgenden dokumentieren wir eine Entscheidung des VG Dresden, das im Falle eines Kriegsdienstverweigerers aus der Türkei einen Abschiebeschutz wegen drohender Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen hat.