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Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

Rundbrief »KDV im Krieg« - März 2025

Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2025

Inhaltsverzeichnis

(01.03.2025) In der Ausgabe März 2025 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., zum Krieg in der Ukraine, zu Russland, Türkei, Israel/Palästina, Armenien, Mynamar, Südkorea sowie zu Deutschland.

14.12.24 in Nürnberg. Foto: Michi von Glaßer

Neuigkeiten zur #ObjectWarCampaign

(01.03.2025) Bericht von der bundesweiten Demonstration in Nürnberg - Juristische Auseinandersetzung zum Aufenthalt und Asyl für russische und ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen