Deutschland 

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Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

Rundbrief »KDV im Krieg« - März 2025

Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2025

Inhaltsverzeichnis

(01.03.2025) In der Ausgabe März 2025 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., zum Krieg in der Ukraine, zu Russland, Türkei, Israel/Palästina, Armenien, Mynamar, Südkorea sowie zu Deutschland.

14.12.24 in Nürnberg. Foto: Michi von Glaßer

Neuigkeiten zur #ObjectWarCampaign

(01.03.2025) Bericht von der bundesweiten Demonstration in Nürnberg - Juristische Auseinandersetzung zum Aufenthalt und Asyl für russische und ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen

Aktion 14. Dezember 2024 in Nürnberg

Aus unserer Arbeit

März 2025

(01.03.2025) An dieser Stelle möchten wir euch einen kurzen Überblick darüber geben, was in den letzten beiden Monaten im Büro von Connection e.V. passiert ist und was wir initiiert haben: Veranstaltungsreihe zur Türkei, Webinar zur Situation russischer, belarussischer und ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, Arbeitsgruppe zu Militär, Zwangsrekrutierung und Kriegsdienstverweigerung in Afrika, Wir sind umgezogen ... und gewachsen!