
Türkei: Gesetz zur Freikaufsregelung im Wortlaut
(16.02.2013) Mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 wurde für türkische Staatsangehörige, die auf Dauer im Ausland leben, die sogenannte Freikaufsregelung geändert. Wir dokumentieren hier den Gesetzeswortlaut. Etwas verständlicher formuliert gilt derzeit folgendes:
- Türkische Wehrpflichtige, die auf Dauer im Ausland leben, müssen einen Betrag von 6.000 € zahlen, um damit die Wehrpflicht zu erfüllen. Der Betrag soll gezahlt werden, bis sie 38 Jahre alt sind. Die Freikaufsregelung kann bei sofortiger Zahlung der gesamten Summe aber auch später in Anspruch genommen werden.
- Es entfällt mit der neuen Regelung die Verpflichtung, einen einmonatigen Militärdienst in der Türkei abzuleisten.
Eine umfassende Erläuterung hatten wir in der Broschüre Kriegsdienstverweigerung in der Türkei in dem Beitrag „Freikaufsregelung, Ausbürgerung, Ausmusterung und Asyl“ veröffentlicht. Der Artikel ist auch zu finden unter www.Connection-eV.org/article-1609. (d. Red.)