Freikauf 

Seite: 1   2   3   4   5   6   7  

Türkei: Gesetz zur Freikaufsregelung im Wortlaut

(16.02.2013) Mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 wurde für türkische Staatsangehörige, die auf Dauer im Ausland leben, die sogenannte Freikaufsregelung geändert. Wir dokumentieren hier den Gesetzeswortlaut. Etwas verständlicher formuliert gilt derzeit folgendes:

- Türkische Wehrpflichtige, die auf Dauer im Ausland leben, müssen einen Betrag von 6.000 € zahlen, um damit die Wehrpflicht zu erfüllen. Der Betrag soll gezahlt werden, bis sie 38 Jahre alt sind. Die Freikaufsregelung kann bei sofortiger Zahlung der gesamten Summe aber auch später in Anspruch genommen werden.

- Es entfällt mit der neuen Regelung die Verpflichtung, einen einmonatigen Militärdienst in der Türkei abzuleisten.

Eine umfassende Erläuterung hatten wir in der Broschüre Kriegsdienstverweigerung in der Türkei in dem Beitrag „Freikaufsregelung, Ausbürgerung, Ausmusterung und Asyl“ veröffentlicht. Der Artikel ist auch zu finden unter www.Connection-eV.org/article-1609. (d. Red.)

Freikaufsregelung – Ein Milliardengeschäft für die Türkei

(09.01.2013) Mit der sogenannten Freikaufsregelung sollen türkische Staatsbürger, die auf Dauer im Ausland leben, zur Erfüllung der Wehrpflicht einen Betrag von 10.000 € zahlen, statt einen in der Regel 15-monatigen Militärdienst abzuleisten. Zum 1. Januar 2012 war dieser Betrag um fast 50% erhöht worden (...mehr). Nun wollte die Abgeordnete der BDP (Partei für Frieden und Demokratie), Sebahat Tuncel, wissen, welche Beträge die Türkei über diese Zahlungen in den letzten Jahren eingenommen hat. Sie richtete am 13. Dezember 2012 eine parlamentarische Anfrage an den Verteidigungsminister İsmet Yilmaz:

Neues zur Freikaufsregelung

(15.06.2011) Am 19. Mai 2011 meldete die Hürriyet, dass die türkischen Auslandsvertretungen bei Anträgen auf Ausstellung von Pässen keinen Nachweis zum Militärdienst mehr verlangen. Der Artikel 15 Absatz 6 des Reisepassgesetzes Nr. 5682 wurde dahingegehend geändert.

Türkische Staatsbürger im Ausland können Reisepass ohne Nachweis zum Militärdienst beantragen

(20.05.2011) Bei den im Ausland lebenden (türkischen) Bürgern ist kein Nachweis zum Militärdienst für die Beantragung des Reisepasses mehr erforderlich. Nach den neuen Vorschriften wird die Reisepassangelegenheit unabhängig vom Stand der Ableistung des Militärdienstes bearbeitet, solange die Person kein Ausreiseverbot hat. Davon werden vor allem die im Ausland lebenden Staatsangehörigen profitieren, die bis zum Ablauf des 38. Lebensjahres noch keinen Militärdienst abgeleistet haben.