
Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
(22.11.2011) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Erçep gegen Türkei (Antrag Nr. 43965/04) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:
Es liegt eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;
Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vor.