
Kolumbien: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an
(05.11.2009) Am 14. Oktober 2009 entschied das Verfassungsgericht von Kolumbien über eine Verfassungsbeschwerde, die von verschiedenen kolumbianischen Organisationen im März 2009 eingereicht worden war. Überraschenderweise urteilte das Gericht, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die kolumbianische Verfassung geschützt ist. Das Gericht forderte zugleich den kolumbianischen Kongress dazu auf, ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung zu verabschieden.