DER SUBSIDIÄRER SCHUTZSTATUS WURDE ZUERKANNT
Mit Urteil vom 4. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einem russischen Wehrpflichtigen, der sich der Einberufung entzogen hatte, den subsidiären Schutzstatus zuerkannt. Die Anerkennung als Flüchtling war nicht Gegenstand der Entscheidung.

