Amnestiegesetz in BR Jugoslawien
Nach Artikel 96 Absatz 2 der Verfassung der Bundesrepublik Jugoslawien wird folgendes Dekret zur Verkündung des Amnestiegesetzes erlassen. Das Amnestiegesetz wurde am 26. Februar 2001 durch das Bundesparlament bei der Sitzung der Bürgerkammer und am 26. Februar auf der Sitzung der Kammer der Republiken angenommen.