Urteile 

Seite: ...  5   6   7   8   9   10   11   ...  

„Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen“

(21.04.2012) Nun haben zwei Gerichte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht akzeptiert. Ich denke, dass dies Auswirkungen auf weitere Fälle haben wird. Um ein Urteil mit bindendem Charakter zu erreichen, ist es allerdings notwendig, dass diese Sichtweise von einem Berufungsgericht bestätigt wird. Andernfalls ist es der jeweiligen Entscheidung des Gerichts überlassen. Wir haben auf jeden Fall die vorliegenden Entscheidungen unverzüglich in andere Verfahren eingebracht.

Ägypten: Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft verurteilt

Ägyptisches Militär widersetzt sich internationaler Kritik

(15.12.2011) Bestürzt zeigen sich heute Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen über das gestern gegen Maikel Nabil Sanad ausgesprochene Urteil von zwei Jahren Haft. „Es ist unerträglich, wie in Ägypten durch das Militär grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden“, erklärte Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen.

Türkei: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung

(23.11.2011) Zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Der Anwalt des Antragstellers Yusun Erçep, Tülin Alsanacak, erklärte, das Urteil manifestiere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(22.11.2011) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Erçep gegen Türkei (Antrag Nr. 43965/04) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:

Es liegt eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;

Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vor.