Zwei Jahre nach Teilmobilmachung: Weiter kein Asyl für russische Kriegsdienstverweiger*innen
Auch zwei Jahre nach der am 21. September 2022 von Präsident Putin erklärten Teilmobilmachung wird russischen Verweiger*innen des Ukrainekrieges in Deutschland in aller Regel kein Asyl gewährt. Connection e.V. liegen inzwischen mehr als ein Dutzend ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Wesentliches Argument ist, dass keine „beachtliche Wahrscheinlichkeit“ für eine Einberufung in den Krieg bestehe. „Es sind Menschen, die sich gegen eine Teilnahme an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entschieden haben“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Statt ihre Entscheidung zu unterstützen, werden sie mit den Bescheiden aufgefordert, nach Russland zurückzukehren. So wird dem russischen Militär das Menschenmaterial zur Verfügung gestellt.“
Stellungnahme zu Kriegsdienstverweigerung sowie Kriegsdienstverweigerung und Asyl
UN Menschenrechtsrat, 57. Sitzung
(20.09.2024) Heute Morgen gab Zaira Zafarana, Fachberaterin für Internationales bei Connection e.V., im Namen von WRI und Connection e.V. eine mündliche Erklärung im Plenum des UN-Menschenrechtsrates in Genf während der Generaldebatte zu Punkt 3 ab: Förderung und Schutz aller Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Sie konzentrierte sich auf das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung und insbesondere auf den thematischen Bericht des OHCHR, der dem Rat während der letzten Sitzung vorgelegt wurde, sowie auf die UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz, die klarstellen, dass Kriegsdienstverweigerer, die in ihrem Herkunftsland von Verfolgung bedroht sind, den Flüchtlingsstatus erhalten können.
(01.09.2024) In der Ausgabe September 2024 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl sowie zur Arbeit von Connection e.V., zum Krieg in der Ukraine, zur Kampagne #ObjectWarCampaign, zu Russland, Belarus, Ukraine, zur Türkei, zu Eritrea, Kolumbien, Bolivien, Chile, Thailand, Israel, Finnland sowie zu Deutschland.
(01.09.2024) Die #ObjectWarCampaign entwickelt sich weiter. Vor wenigen Tagen hatten wir eine aktuelle Information für ukrainische Militärdienstpflichtige auf unserer Website veröffentlicht. Wir wollen hier einen aktuellen Überblick geben, was für die Arbeit für Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine wichtig ist.