Urteile 

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Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

Conscientious Objection Watch ist eine selbstorganisierte Gruppe von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei

Aktivitäten und Entwicklungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

Newsletter der Initiative Conscientious Objection Watch

(25.07.2024) Hier ist Merve Arkun, Koordinatorin von Conscientious Objection Watch. Ich schreibe Ihnen, um Sie über die neueste Ausgabe des Bulletins für Kriegsdienstverweiger*innen zu informieren, das wir in regelmäßigen Abständen veröffentlichen. Die neueste Ausgabe berichtet über die Erfahrungen von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei zwischen April und Juni 2024, die von zahlreichen Rechtsverletzungen und Einschränkungen, von Verletzungen des Rechts auf Arbeit bis hin zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, geprägt sind. Nachfolgend finden Sie außerdem eine kurze Zusammenfassung der Aktivitäten von Conscientious Objection Watch im Zeitraum April bis Juni 2024.

Murat Kanatlı

Nordzypern: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Fall des Reservisten und Kriegsdienstverweigerers Murat Kanatlı v Türkiye

(03.05.2024) Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), War Resisters’ International (WRI), der Internationale Versöhnungsbund (IFOR) und Connection e.V. begrüßen das am 12. März 2024 ergangene wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Kanatlı v Türkiye (application no. 18382/15). Murat Kanatlı ist Vorstandsmitglied von ECBO und Co-Koordinator der Initiative für Kriegsdienstverweigerung in Zypern.