
Vor Wehrdienst geflohen: Syrer erhalten Flüchtlingsstatus
(26.07.2018) Bundesrepublik Deutschland muss Syrer wegen der Flucht vor dem Wehrdienst in ihrem Heimatland als Flüchtlinge anerkennen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat dies mit zwei Urteilen am Donnerstag entschieden. Die Rechtsprechung gelte für alle syrischen Wehrpflichtigen, unabhängig aus welchem Landesteil sie stammten, erklärte das Gericht. 2017 hatten die Kasseler Richter bereits entschieden, dass Wehrdienstentzieher aus regierungsfeindlichen Zonen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Denn der syrische Staat unterstelle ihnen eine oppositionelle Gesinnung und verfolge sie. (AZ 3 A 809/18.A und 3 A 403/18.A)