Ukraine 

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Sign now petition at Bundestag: Protection of conscientious objectors from Russia, Belarus and Ukraine

Initiative of Grüne Alternative

(20.11.2023) The right to conscientious objection is a human right. We therefore call on all politicians in the Bundestag to stand up for the protection and asylum of conscientious objectors and deserters from Russia, Belarus and Ukraine. The people who have decided to say no to killing and against this war must be supported. At the same time, we call on the Bundestag to declare its solidarity with activists of the peace movement from the three countries.

Sign now: https://epetitionen.bundestag.de search: ’Kriegsdienst’

Rundbrief »KDV im Krieg« - November 2023

Rundbrief »KDV im Krieg«, November 2023

Inhaltsverzeichnis

(12.11.2023) In der Ausgabe November 2023 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., zum Krieg in der Ukraine, zur Kampagne #ObjectWarCampaign, zu Kriegsdienstverweigerung und Asyl, zur Ukraine, zu Russland, Belarus, Georgien, Israel-Palästina, Angola, Eritrea und Südkorea.

Dmytro Zelinsky

Ukraine: Adventist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wegen Kriegsdienstverweigerung

(09.11.2023) Der 45-jährige Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky verbüsst eine dreijährige Haftstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in einem Gefängnis in Kolomyia, bei Ivano-Frankiwsk, in der Westukraine. Am 28. August gab das Berufungsgericht von Ternopil dem Antrag des Staatsanwalts Roman Harmatiuks zur Aufhebung des Freispruchs vom Juni statt. Der Staatsanwalt gab gegenüber Forum 18, norwegische Menschenrechtsorganisation, nicht an, warum er gegen den Freispruch Berufung eingelegt hat. Zelinsky bereitet eine Berufung beim Obersten Gerichtshof vor.

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Ist die Auslieferung ukrainischer Militärdienstpflichtiger möglich?

(31.10.2023) Der ukrainische Präsident Selenskij hat im September angekündigt, Auslieferungsverfahren für ukrainische Flüchtlinge betreiben zu wollen. Es geht dabei um militärdienstpflichtige Männer, die das Land verlassen haben. Es ist aber nicht wirklich klar, ob nur ein Teil dieser Männer gemeint ist, die z.B. illegal das Land verlassen haben oder Bestechungsgelder gezahlt haben, oder alle. Ohnehin ist ein Auslieferungsverfahren ein komplizierter Prozess. Nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen ausgeschlossen. Es ist zwar immer noch möglich, wegen anderer Straftaten ausgeliefert zu werden, aber eben nicht wegen Militärstrafvergehen.